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Windenergie muss sich besser verkaufen: Direktvermarktung hat viele Vorteile

Das EEG 2009 (§ 17) ermöglicht Anlagenbetreiberinnen und Anlagenbetreibern, Strom nicht nur über die Einspeisung und die gesetzliche Mindestvergütung, sondern flexibler auch im Wege der Direktvermarktung zu veräußern. Eine solche Direktvermarktung könnte neben dem weiteren Ausbau zudem die Wettbewerbsfähigkeit erneuerbarer Energien fördern. Die Autoren stellen mit dem vom Fraunhofer Institut für System- und Innovationsforschung (ISI) entwickelten Marktprämienmodell eines der möglichen Instrumente einer Direktvermarktung vor. Die sog. Marktprämie soll durch die Kombination von einer gleitenden und einer fixen Prämie sowie einer Profilservicekomponente eine kostenneutrale Vergütung erreichen. Das Modell wurde auf Grundlage des Vermarktungskonzeptes einer GmbH erstellt, die von einer Projektentwicklungsgesellschaft und einem großen Unternehmen der Energiebranche gegründet wurde.
Datum
Autor(en)
Klaus Meier und Michaela Bruns
Gesetzesbezug
Fundstelle
Erneuerbare Energien 8/2008, S. 28-30.