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Windenergie: Jetzt oder später ran ans Netz? Inbetriebnahme vor anstehender Vergütungserhöhung

Da das EEG 2009 für Windenergie eine gegenüber dem EEG 2004 erhöhte Vergütung vorsieht, kann es für Windanlagenbetreiber erstrebenswert sein, bereits betriebsbereite und ans Netz angeschlossene Anlagen erst nach dem 1. Januar 2009 in Betrieb zu nehmen. Obwohl der Wortlaut des § 12 Abs. 3 S. 1 EEG 2004 dafür spricht, dass in diesem Fall die Inbetriebnahme erst im Jahr 2009 vorliegt und damit nicht die geringere Altvergütung nach EEG 2004, sondern die höhere Vergütung nach EEG 2009 zu zahlen ist, könnte es gegen Sinn und Zweck der EEG 2004 und 2009 verstoßen, den Anschluss einer betriebsbereiten Anlage zu verzögern. Nach Einschätzung des Autors dürfte von einer zweck- und rechtswidrigen Verzögerung jedenfalls dann nicht auszugehen sein, wenn rechtliche (z.B. Suspendierung der Anlagengenehmigung aufgrund eines Drittwiderspruchs) oder praktische (z.B. Lieferung oder Montage wesentlicher Anlagenkomponenten verzögert) Gründe gegen die Inbetriebsetzung oder gegen die Netzeinspeisung sprechen und erst im Jahr 2009 beseitigt werden können. In anderen Fällen könnte eine Verzögerung anders zu bewerten sein.
Datum
Autor(en)
Andreas Hinsch
Fundstelle
Erneuerbare Energien, 8/2008, S. 63.