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Wann gelten Satelliten-BHKW als eigene Anlagen?

Auch nach Inkrafttreten des EEG 2009 besteht weiterhin Unsicherheit, ob Blockheizkraftwerke, die von der Biogasanlage räumlich abgesetzt und über eine längere Gasleitung mit dem Fermenter verbunden sind (sog. Satelliten-BHKWs), als eigenständige Anlage nun i.S.d. § 19 Abs. 1 EEG 2009 gelten. Nur dann können sie eine höhere Grundvergütung und den KWK-Bonus erhalten und gegebenenfalls Wärme verkaufen. Ebenso wie zum § 3 Abs. 2 S. 2 EEG 2004 wird in der Literatur vertreten, dass bereits eine ausreichende Entfernung von mehr als 500 m den eigenständigen Anlagencharakter sicherstelle. Der Autor führt hiergegen die Gesetzesbegründung und die Empfehlung 2008/49 der Clearingstelle EEG zum Anlagensplitting an. Angesichts der nicht eindeutigen Rechtslage rät er Anlagenbetreiberinnen und Anlagenbetreibern, darauf zu achten, dass über den Erhalt erhöhter Vergütungen und Boni hinaus weitere Zwecke die Errichtung eines Satelliten-BHKW rechtfertigen. Jedenfalls als eigenständige Anlage i.S.d. § 19 Abs. 1 EEG 2009 gelte der Satellit, wenn er nach Ablauf von zwölf Monaten nach Inbetriebnahme der ihn versorgenden Biogasanlage angeschlossen wird.
Datum
Autor(en)
Andreas Hinsch
Fundstelle
Erneuerbare Energien 10/2009, 90-91