Der Beitrag vergleicht die Kosten für CO2-Einsparungen nach dem EEG und dem Emissionshandelssystem und kommt zu dem Schluss, dass der Emissionshandel unverhältnismäßig und damit verfassungswidrig sei, weil die Vermeidungskosten beim EEG niedriger seien als im Emissionshandel. Abschließend werden Handlungsalternativen aufgezeigt.