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Sicherheit in 100 Metern Höhe

Im Beitrag wird beschrieben, wie sich im Gegensatz zur bisherigen Praxis nun vermehrt auch für Windenergieanlagen die Anwendung der EU-Maschinenrichtlinie, deren primäres Ziel der Schutz von Personen wie z.B. Inbetriebnahme- und Wartungspersonal ist, durchsetzt. Bislang seien in Deutschland für die Errichtung einer Windkraftanlage vornehmlich dem Sachschutz dienende technische Regelungen einschlägig gewesen. Der Beitrag geht anschließend auf die einzelnen Schritte ein, die für die Umsetzung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, deren Neufassung am 29. Dezember 2009 in Kraft tritt, notwendig sind.
Datum
Autor(en)
Matthias Wimmer
Gesetzesbezug
Fundstelle
Erneuerbare Energien 11/2009, 42-44