Bisher war die Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in zweifacher Hinsicht privilegiert, indem sichergestellt wurde, dass regenerativ erzeugter Strom vorrangig eingespeist und auch tatsächlich verbraucht wurde. Die Autoren gehen in ihrem Beitrag auf die Änderungen ein, die mit der Umstellung des bundesweiten Ausgleichsmechanismus ab 2010 in Kraft treten. Dadurch werde der Verbrauch des EEG-Stroms nun nicht mehr detailliert gesetzlich vorgegeben, sondern hänge von der Entscheidung der energieversorgenden Unternehmen, von Gesetzesauslegungen und Börsenpreisentwicklungen ab. Dies könne gravierende Auswirkungen auf den weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien haben.