Ber Beitrag analysiert die nun im europäischen Gemeinschaftsrecht geschaffene, erstmals eigenständige Kompetenzgrundlage zum Erlass von Maßnahmen im Energiebereich - Art. 194 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV, auch sog. Lissabon-Vertrag)- und grenzt sie zu anderen Vorschriften mit Energiebezug ab.