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Anlagenzusammenfassung und Anlagenbegriff nach dem EEG 2009

Der Beitrag zeichnet zunächst Änderungen vom EEG 2004 zum EEG 2009 bei der Definition des Anlagenbegriffs im technischen Sinne (nun § 3 Nr. 1 EEG 2009) sowie bei der vergütungsseitigen, fiktiven Zusammenfassung mehrerer Anlagen (nun § 19 Abs. 1 EEG 2009) nach. Er stellt sodann Rechtsfragen vor, die sich zur vergütungsseitigen Anlagenzusammenfassung in der Rechtsanwendungspraxis ergeben haben und skizziert deren Beantwortung durch die Rechtsprechung des BVerfG, durch eine Änderung des Gesetzes sowie durch Arbeitsergebnisse der Clearingstelle EEG. Einen Schwerpunkt bildet dabei die Darstellung letzterer Arbeitsergebnisse zu Anwendungsbereich und einzelnen Tatbestandsmerkmalen des § 19 Abs. 1 EEG 2009. Schließlich reisst der Autor offene Fragen im Zusammenhang mit dem Anlagenbegriff an, benennt noch fortbestehenden Klärungsbedarf in Hinblick auf die Anlagenzusammenfassung und erläutert, mit welchen Ihrer Verfahren die Clearingstelle EEG diese Fragen bearbeitet.

Datum
Autor(en)

Sebastian Lovens

Fundstelle

ZUR (Zeitschrift für Umweltrecht) 2010, 291-295