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Rechtliche Aspekte der Entwicklung von Photovoltaikprojekten

Der Beitrag untersucht in Bezug auf die Errichtung von PV-Anlagen das Ineinandergreifen von Vergütungsrecht (EEG) und öffentlich-rechtlicher Zulässigkeit. In einem ersten Teil werden die vergütungsrechtlichen Anforderungen an PV-Anlagen an oder auf Gebäuden (§ 33 EEG 2009) sowie von PV-Anlagen an oder auf anderen baulichen Anlagen (§ 32 EEG 2009) dargestellt, in Bezug auf Freiflächenanlagen dabei die vom EEG gestellten Planungs- und Flächenerfordernisse einbezogen. In einem weiteren Teil geht die Autorin auf die für eine Vergütungsfähigkeit teilweise erforderliche Bauleitplanung ein. Hier behandelt sie häufig bei der Aufstellung von „solaren“ Bebauungsplänen zu beachtende Punkte: eine etwaige Sperrwirkung durch Fachplanung, die Berücksichtigung der Ziele und Grundsätze der Raumordnung, das Entwicklungsgebot, zeitlich befristete Festsetzungen sowie die Berücksichtigung von Umweltbelangen. Schließlich werden sonstige öffentlich-rechtliche Anforderungen an die Errichtung von Solarstromanlagen dargelegt, so eine eventuelle Genehmigungspflichtigkeit nach Bauordnungsrecht oder nach anderen Gesetzen sowie materielle Anforderungen des Bauplanungsrechtes - u.a. die Zulässigkeit als Festsetzung bzw. als Ausnahme oder Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplanes - und des Denkmalschutzrechtes. Im Resumée hält die Autorin die Optimierung des Zusammenspiels von Planungs- und Vergütungsrecht für wünschenswert; insbesondere wird eine Erweiterung der Befreiungstatbestände für Festsetzungen des Bebauungsplanes sowie eine Änderung der Zulässigkeitsanforderungen an befristete Festsetzungen von Bebauungsplänen angeregt.
Datum
Autor(en)
Margarete von Oppen
Fundstelle
ZUR (Zeitschrift für Umweltrecht) 2010, 295-303