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EEG-Kostenwälzung: Wann ist Strom EEG-umlagefrei?

Der Beitrag befasst sich mit der umstrittenen Frage, wie eine EEG-pflichtige Lieferung gemäß § 37 Abs. 1 EEG 2009 von einer EEG-freien Eigenversorgung abzugrenzen ist. Da die Rechtsprechung bisher keine Definition des Begriffs der „Lieferung“ i.S.d. EEG 2009 entwickelt hat, bietet der Autor eine eigene Auslegung an.

Im Wege der wörtlichen, historischen, genetischen, systematischen und teleologischen Auslegung des Begriffs gelangt der Autor zum Ergebnis, dass es jeweils einer wertenden Betrachtung im Einzelfall bedürfe. Die insoweit maßgeblichen inhaltlichen Kriterien seien demnach (1) die Zuständigkeit für die Brennstoffbeschaffung, (2) die Preis- und Verfügbarkeitsrisiken der Brennstoffe, (3) die Beeinflussung der Anlagenfahrweise bzw. der Stromproduktion, (4) die Besicherungsrisiken bei Anlagenausfall, (5) Erzeugungskostenerstattung statt Wettbewerbspreise/Strom, (6) langjährige Vertragslaufzeiten, (7) der Wille der Vertragsparteien sowie (8) anlagenbezogene Endschaftsklauseln nach Abschreibungsende. Sollten diese Kriterien überwiegend dem Verbraucher zuzuordnen sein, spreche dies für die EEG-umlagefreie Eigenversorgung. Auf die Bezeichnung des Vertrages komme es dagegen ausdrücklich nicht an.

Datum
Autor(en)
Martin Riedel
Fundstelle
IR (Infrastrukturrecht) 2010, 101-104