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Erhöhte Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bei thermischer Verwertung von Rinde aus der holzverarbeitenden Industrie?

Der Aufsatz geht der Frage nach, ob für Strom, der in Biomasseanlagen durch die thermische Verwertung von Rinde aus der holzverarbeitenden Industrie erzeugt wird, ein Anspruch auf Vergütung mit dem sog. NawaRo-Bonus (Bonus für Strom aus nachwachsenden Rohstoffen) besteht. Hierzu legt der Autor die einschlägigen Vorschriften der Anlage 2 zum EEG 2009 nach Wortlaut, Systematik, Historie sowie Sinn und Zweck aus. Dabei untersucht er u.a. das Verhältnis der Begriffsbestimmung der „nachwachsenden Rohstoffe“ gem. Nr. II 1. der Anlage 2 zum EEG 2009 zur Positivliste „nachwachsender Rohstoffe“ nach Nr. III der Anlage 2 zum EEG 2009 und kommt zu dem Ergebnis, dass unter der Positivliste genannte nachwachsende Rohstoffe die Anforderungen der Begriffsbestimmung nicht erfüllen müssen. Jedenfalls falle die industriell abgetrennte Rinde aber sowohl unter Nr. 7 der Positivliste als auch unter die Begriffsbestimmung. Bei der Berechnung der Vergütungshöhe sei zudem die unter bestimmten Voraussetzungen stattfindende Reduzierung des NawaRo-Bonus für Holz (Nr. VI 1. lit. b der Anlage 2 zum EEG 2009) nicht anzuwenden, wenn der Strom bei der Verwertung von Rinde erzeugt werde.

Datum
Autor(en)
Norbert Burke
Fundstelle
ZNER (Zeitschrift für Neues Energierecht) 2010, 132-135