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Systemverantwortung und Verträge über abschaltbare Lasten

Der Autor geht der Frage nach, ob sich aus § 13 Abs. 1 EnWG eine Verpflichtung der Übertragungsnetzbetreiber ergibt, mit energieintensiven Unternehmen Verträge über ab- und zuschaltbare Lasten zu schließen.

Nach Auffassung des Autors liefe eine solche Verpflichtung allerdings grundsätzlich den Zielen der Preisgünstigkeit und der Liquidität der Regelenergiemärkte zuwider. Eine solche Verpflichtung komme allenfalls in sogenannten Engpass-Situationen in Betracht, wobei dann ein marktorientiertes Verfahren zur Anwendung kommen müsse. Mangels einer gesetzlichen Regelung sei eine Pflicht zum Vertragsabschluss allenfalls dann denkbar, wenn dadurch die Gesamtheit der Netznutzer Vorteile habe.

Datum
Autor(en)
Hartmut Weyer
Gesetzesbezug
Fundstelle
RdE (Recht der Energiewirtschaft) 2010, 233-236