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BNetzA: Zur Pflichten- und Kostenverteilung beim Anschluss von Biogasaufbereitungsanlagen

Zur Frage, ob der Netzbetreiber die Übernahme der Netzanschlusskosten davon abhängig machen kann, dass er diese in den Ausgleich einstellen kann (hier wegen Missbrauchsgefahr verneint).

Zur Frage der Rechtmäßigkeit einer Haftungsklausel, die sich an § 18 NDAV orientiert (hier grundsätzlich bejaht: die Überprüfung von Haftungsbegrenzungen sei aber Aufgabe der Zivilgerichte).

Zur Frage, ob der Netzbetreiber einen Mindestmethangehalt verlangen kann (hier bejaht: soweit der Netzbetreiber die Vorgaben der G 260, G 262 DVGW konkretisiert und wegen des Methangehalts eine Anschlussverweigerung in Betracht käme).

Bemerkungen

Beschlussanmerkung von Kiefer in IR (Infrastrukturrecht) 2010, 114-115

Datum
Aktenzeichen

BK7-09-005

Gesetzesbezug