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Mit­tei­lung Nr. 6 zum Re­dis­patch 2.0 - Hinweis auf die BDEW-Übergangslösung zur Einführung des bilanziellen Ausgleichs

Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur begrüßt die Übergangslösung zur Einführung des bilanziellen Ausgleichs von Maßnahmen nach § 13a Abs. 1 (i.V.m. § 14 Abs. 1 oder 1c) EnWG bei Anlagen mit einer Leistung von weniger als 10 MW sowie EE- und KWK-Anlagen des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) vom 20.09.2021.

Zwar sollen die gesetzlichen Ansprüche auf bilanziellen Ausgleich von Redispatch-Maßnahmen nicht außer Kraft gesetzt werden, jedoch sind die für die flächendeckende Einführung des bilanziellen Ausgleichs notwendigen Implementierungen noch nicht im ausreichenden Maße erfolgt, um die Systemsicherheit zu gewährleisten.

Die BDEW-Übergangslösung finden Sie unter diesem Link.

Die Mitteilung der Bundesnetzagentur finden Sie unter diesem Link.

Datum
Aktenzeichen

BK6-20-059

Gesetzesbezug