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Festlegungsverfahren zur Integration steuerbarer Verbrauchseinrichtungen

Die Bundesnetzagentur hat zwei Festlegungsverfahren zur Ausgestaltung der Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und steuerbaren Netzanschlüssen nach § 14a Energiewirtschaftsgesetz zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit eröffnet und in diesem Zusammenhang am 24. November 2022 ein entsprechendes Eckpunktepapier veröffentlicht. Der geplante Steuerungsmechanismus soll ab dem 1. Januar 2024 zur Anwendung kommen.

Das geplante Zielmodell soll die wesentlichen Voraussetzungen für eine effektive Integration aller Wärmepumpen und Wallboxen für Elektromobile in der Niederspannung bereitstellen. Der vorgestellte Steuerungsmechanismus erlaubt keine vollständige Abschaltung einzelner Verbrauchseinrichtungen, sondern nur eine temporäre Reduzierung des Strombezugs aus dem Netz. Zur Teilnahme sollen alle Verteilnetzbetreiber, aller Niederspannungs-Netzgebiete sowie alle Betreiber von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen (SteuVE) von nicht-öffentlich zugänglichen Ladepunkten für Elektromobile, Wärmepumpenheizungen, Anlagen zur Erzeugung von Kälte und Anlagen zur Speicherung elektrischer Energie (Stromspeicher) verpflichtet werden.

Das Zielmodell unterscheidet zwischen zwei Arten des Steuerns, dem dynamischen Steuern und dem statischen Steuern. Die dynamische Steuerung soll hierbei aufgrund einer messtechnisch konkret festgestellten Ausgangssituation in Echtzeit erfolgen und innerhalb von maximal 3 Minuten zwischen der messtechnischen Erfassung und Auswertung ausgelöst werden. Die statistische Steuerung erfolgt bei einer drohenden Überlastungssituation auf Basis rechnerisch ermittelter Ergebnisse nach einem im Vorhinein festgelegten Zeitschema.

Sämtliche betroffene Marktteilnehmer hatten zunächst bis zum 27. Januar 2023 die Möglichkeit, im Rahmen eines Konsultationsbeitrages auf die weitere Konkretisierung des skizzierten Modells einzuwirken. Die eingereichten Stellungnahmen von den Verbänden, Personen, Interessengruppen und Unternehmen hat die Bundesnetzagentur unter folgendem Link veröffentlicht.

Auf Grundlage der eingereichten Stellungnahmen hat die Bundesnetzagentur zwei Festlegungsvorschläge ausgearbeitet. Der Festlegungsvorschlag der Beschlusskammer 6 beinhaltet detaillierte Regelungen zur Durchführung der netzorientierten Steuerung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und steuerbaren Netzanschlüssen nach § 14a EnWG. Der Festlegungsvorschlag der Beschlusskammer 8 beinhaltet detaillierte Regelungen zu Netzentgelten bei Anwendung der netzorientierten Steuerung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und steuerbaren Netzanschlüssen nach § 14a EnWG gem. der Festlegung BK6-22-300. Stellungnahmen zu den Regelwerken können bis zum 27. Juli 2023 bei der jeweiligen Beschlusskammer eingereicht werden. Nähere Informationen zur zweiten Konsultation erhalten Sie auf den auf der Homepage der Bundesnetzagentur.

Am 27. November 2023 hat die Bundesnetzagentur die Regelungen zur Integration steuerbarer Verbrauchseinrichtungen festgelegt. Zu den Beschlüssen gelangen Sie hier.

Datum
Aktenzeichen

BK6-22-300; BK8-22/010-A

Gesetzesbezug