Am 11.10.2023 hat die Beschlusskammer 8 ein Festlegungsverfahren zur Anerkennung der den Betreibern von Elektrizitätsversorgungsnetzen entstehenden Kosten auf Grundlage von § 118 Abs. 46e i.V.m. § 29 Abs. 1 EnWG unter dem Aktenzeichen BK8-23/007-A eingeleitet. Sie prüft dabei auch die Möglichkeiten den Kostenabgleich gemäß § 5 Abs. 1 Satz 3 ARegV, der eine Absenkung der Netzkosten durch den Austausch konventioneller Messtechnik im Zuge des Rollouts moderner Messeinrichtungen im Regulierungskonto vorsieht, zu berücksichtigen.
Am 14.12.2023 hat die Beschlusskammer 8 ein Eckpunktepapier hierzu mit der Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 31.01.2024 zur Konsultation gestellt.
Bemerkungen
Gesetzes zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende