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Konsultation der Eckpunkte zur Festlegung der Anerkennung aus § 3 Abs. 1 i.V.m. § 7 MsbG entstehender Kosten auf Grundlage von § 118 Abs. 46e EnWG i.V.m. § 29 Abs. 1 EnWG

Am 11.10.2023 hat die Beschlusskammer 8 ein Festlegungsverfahren zur Anerkennung der den Betreibern von Elektrizitätsversorgungsnetzen entstehenden Kosten auf Grundlage von § 118 Abs. 46e i.V.m. § 29 Abs. 1 EnWG unter dem Aktenzeichen BK8-23/007-A eingeleitet. Sie prüft dabei auch die Möglichkeiten den Kostenabgleich gemäß § 5 Abs. 1 Satz 3 ARegV, der eine Absenkung der Netzkosten durch den Austausch konventioneller Messtechnik im Zuge des Rollouts moderner Messeinrichtungen im Regulierungskonto vorsieht, zu berücksichtigen.
 

Am 14.12.2023 hat die Beschlusskammer 8 ein Eckpunktepapier hierzu mit der Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 31.01.2024 zur Konsultation gestellt.

Bemerkungen

Gesetzes zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende

Datum
Aktenzeichen

BK8-23/007-A

Gesetzesbezug