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Festlegungsverfahren zu Bestimmungen zur Bildung der für den Zugang zum Wasserstoff-Kernnetz zu erhebenden Netzentgelte und zur Einrichtung eines für eine gewisse Dauer wirksamen Amortisationsmechanismus (WANDA)

Die Große Beschlusskammer Energie der Bundesnetzagentur hat am 6. Juni 2024 die Festlegung von Bestimmungen zur Bildung der für den Zugang zum Wasserstoff-Kernnetz zu erhebenden Netzentgelte und zur Einrichtung eines für eine gewisse Dauer wirksamen Amortisationsmechanismus (WANDA) erlassen.

Mit der Festlegung WANDA wird der regulatorische Rahmen für die Refinanzierung des Aufbaus des Wasserstoff-Kernnetzes geschaffen, der bis 2055 durch ein langfristiges Amortisationssystem, d.h. schließlich vollständig durch Netzentgelte erfolgen soll. Bei der Energiewende spielt der Wasserstoff eine entscheidende Rolle. Mit Hilfe des Wasserstoff-Kernnetzes wird eine neue Energieinfrastruktur geschaffen, die den nationalen Transport von Wasserstoff ermöglicht.

Die Festlegung enthält auch Vorgaben für die Bestimmung eines marktfähigen Entgelts für den Wasserstoffhochlauf und die wesentlichen wirtschaftlichen Voraussetzungen für Investitionen in das Kernnetz. Die Entgelte dürfen ab 2025 in allen Ein- und Ausspeisepunkten des Wasserstoff-Kernnetzes erhoben werden.

Da zur Anfangszeit nur eine geringe Nachfrage nach Wasserstoff erwartet wird, legt die BNetzA das Netzentgelt zunächst unterhalb eines kostendeckenden Entgelts fest, um zu verhindern, dass in den ersten Jahren des Netzaufbaus der Hochlauf von Wasserstoff durch hohe Entgelte behindert wird. Aus diesem Grund soll das Entgelt bis zum Jahr 2055 möglichst konstant und vorhersehbar bleiben. Die BNetzA geht langfristig von einem etablierten Wasserstoffmarkt und einer größeren Netzkundenanzahl aus, so dass die nach einem erfolgreichen Hochlauf und dem Markteintritt einer hinreichenden Anzahl an Kunden generierten Mehrerlöse zum Ausgleich der anfänglichen Kostenunterdeckung dienen werden. Hierdurch werden auch spätere Netzkunden die Aufbaukosten des Netzes mittragen.

Im nächsten Schritt ist voraussichtlich Mitte dieses Jahres mit einem Antrag der Netzbetreiber auf die Genehmigung des Wasserstoff-Kernnetzes zu rechnen.

Die Festlegung WANDA soll ab dem 1. Januar 2025 gelten. In ihrem Rahmen werden noch nicht alle Aspekte bestimmt. Diese erfolgen in separaten Festlegungen noch in diesem Jahr.

Nachfolgend gelangen Sie zur Konsultation zu Entgelten für das Wasserstoff-Kernnetz.

 

Datum
Aktenzeichen

GBK-24-01-2#1

Gesetzesbezug
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Beschluss WANDA pdf 950 kB