Direkt zum Inhalt

Richtlinie (EU) 2023/2413 - Erneuerbare-Energien-Richtlinie (EERL/RED III)

Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union haben am 18. Oktober 2023 die Richtlinie (EU) 2023/2413 („Renewable Energy Directive III“ bzw. „RED III“) zur Änderung der Richtlinie (EU) 2018/2001, der Verordnung (EU) 2018/1999 und der Richtlinie 98/70/EG im Hinblick auf die Förderung von Energie aus erneuerbaren Quellen und zur Aufhebung der Richtlinie (EU) 2015/652 erlassen, welche am 31. Oktober 2023 im Amtsblatt der Europäischen Union verkündet wurde. Sie ist am 20. November 2023 in Kraft getreten.

Die Richtlinie setzt als Ziel, den Anteil an erneuerbaren Energien am Bruttoendenergieverbrauch der Union bis zum Jahr 2030 auf mindestens 42,5 % zu erhöhen. Zudem werden die Mitgliedstaaten dazu angehalten, den Anteil bis zum Jahr 2030 auf 45 % zu erhöhen. Im Sektor Wärme und Kälte schreibt die Richtlinie eine jährliche Erhöhung des Anteils an erneuerbaren Energien vom 0,8 % (für den Zeitraum 2021-2025) bzw. 1,1 % (für den Zeitraum 2026-2030) gegenüber dem Basisjahr 2020 vor. Im Verkehrssektor besteht für die Mitgliedsstaaten ein Wahlrecht, den Anteil an erneuerbaren Energien bis zum Jahr 2030 entweder auf 29 % zu erhöhen oder die Treibhausgasintensität im Verkehr um mindestens 14,5 % zu verringern.

Die Bestimmungen der Richtlinie müssen von den Mitgliedstaaten, vorbehaltlich einzelner Regelungen, bis zum 21. Mai 2025 in nationales Recht umgesetzt werden. 

Nachfolgend gelangen Sie:

Datum
Kategorie
Ebene
Fundstelle (Gesetzblatt)

ABl. L vom 31.10.2023

Direktlink zur Datei Datum Aufsteigend sortieren Typ Dateigröße
Richtlinie (EU) 2023/2413 pdf 1 MB