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Empfehlung 2008/20 - Zuständigkeit und Kostentragung für Messeinrichtungen von EEG-Anlagen ohne registrierende Leistungsmessung

Die Clearingstelle EEG weist darauf hin, dass sich mit Inkrafttreten des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) die Regelungen zur Messung für EEG-Anlagen grundlegend geändert haben. Zu Anwendungsfragen, die sich für EEG-Anlagen aus dem MsbG ergeben, hat die Clearingstelle EEG  die Empfehlung 2016/26 sowie die Empfehlung 2017/27 beschlossen.

Die Clearingstelle EEG hat am 29. Dezember 2009 die Empfehlung zu dem Thema „Zuständigkeit und Kostentragung für Messeinrichtungen von EEG-Anlagen ohne registrierende Leistungsmessung“ beschlossen. Der Empfehlung voraus gingen der Eröffnungsbeschluss, der Verlängerungsbeschluss sowie die Stellungnahmen von bei der Clearingstelle EEG akkreditierten Verbände und registrierten öffentlichen Stellen.

Zu diesem Verfahren gehören die im Anhang (als PDF-Dateien) bereitgestellten Dokumente.

Bemerkungen

Kommentar von Karsten Rauch in IR (InfrastrukturRecht) 2010, 66-67

In Bezug auf Rn. 113 der Empfehlung weist die Clearingstelle EEG auf die aktuellen Erläuterungen im FAQ "Müssen Anlagenbetreiber/-innen Kosten für Bezugsstromzähler auch dann tragen, wenn der Bezug geringfügig ist?" hin.

eingeleitet am
beschlossen am
Abgeschlossen
Ja
Aktenzeichen

2008/20