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11. Fachgespräch „Messwesen bei EEG-Anlagen“ und zugleich öffentliche Anhörung im Empfehlungsverfahren 2012/7

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Die Clearingstelle EEG veranstaltete ihr 11. Fachgespräch zum Thema „Messwesen bei EEG-Anlagen“ am Donnerstag, den 26. April 2012 im Harnack-Haus der Max-Planck-Gesellschaft in Berlin-Dahlem.

Das Fachgespräch war zugleich öffentliche Anhörung im Empfehlungsverfahren 2012/7 - „Zuständigkeit für Messstellenbetrieb und Messung nach § 7 Abs. 1 EEG 2012“ . Im EEG 2012 wurden die Regelungen zur Messung und zum Messstellenbetrieb bei EEG-Anlagen neu formuliert: § 7 Abs. 1 EEG 2012 verweist nun auf die §§ 21 b ff. EnWG 2011. Bislang ist ungeklärt, wie diese Verweisung umzusetzen ist. Zu klären ist beispielsweise die Frage der grundsätzlichen Messzuständigkeit, ob Anlagenbetreiberinnen und -betreiber mit entsprechender Fachkunde weiterhin selbst messen und Messstellen betreiben können oder welche formalen und fachlichen Anforderungen zu stellen sind, wenn Anlagenbetreiberinnen und -betreiber Dritte als Messstellenbetreiber beauftragen.

Expertinnen und Experten haben diese Fragen am Vormittag aus technischer, energiewirtschaftlicher und rechtlicher Sicht erörtert und kamen mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern sowie der Clearingstelle EEG hierüber ins Gespräch.

Am Nachmittag fand im Rahmen des Empfehlungsverfahren 2012/7 - „Zuständigkeit für Messstellenbetrieb und Messung nach § 7 Abs. 1 EEG 2012“ eine öffentliche Anhörung gemäß § 26 Abs. 4 VerfO statt. Alle bei der Clearingstelle EEG registrierten öffentlichen Stellen und akkreditierten Verbände wurden eingeladen, mit der Clearingstelle EEG die Verfahrensfragen des Empfehlungsverfahrens zu diskutieren, über praktische Erfahrungen zu berichten und weitere klärungsbedürftige Punkte anzusprechen.

Näheres zu der Veranstaltung entnehmen Sie bitte dem Programm. Unser Newsletter – der „Rundbrief der Clearingstelle EEG|KWKG“ – informiert Sie sowohl über wichtige Ergebnisse unserer Verfahren als auch über Thema, Ort und Datum des nächsten Fachgesprächs – wir freuen uns, wenn Sie ihn abonnieren! Zur Online-Anmeldung geht es hier.