Zum 1. Januar 2021 ist das EEG 2021 in Kraft getreten. Dabei haben sich im Vergleich zum EEG 2017 diverse – teilweise weitreichende – Änderungen ergeben:
Dies betrifft u. a. die sogenannten ausgeförderten Anlagen, die EEG-Umlagepflicht sowie die technischen Vorgaben nach § 9 EEG 2021. Des Weiteren haben sich energieträgerspezifisch Änderungen wie beispielsweise bei der Flexibilisierung von Biomasseanlagen oder der Ausgestaltung des Mieterstromzuschlages ergeben.
Beim 39. Fachgespräch wurden die Änderungen und damit verbundenen Herausforderungen des EEG 2021, die sich für die Solarbranche und die Biomassebranche ergeben, genauer beleuchtet und diskutiert.
Das 39. Fachgespräch der Clearingstelle EEG|KWKG fand am 11. März 2021 als reine Online-Veranstaltung statt.
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39. Fachgespräch, Dr. Martin Winkler: Eröffnung
39. Fachgespräch, Vortrag Christoph Weißenborn (BDEW): „Klärungsbedarf im EEG 2021 für PV und Biomasse“
39. Fachgespräch, Diskussion zum Vortrag von Christoph Weißenborn
39. Fachgespräch, Vortrag Margarete von Oppen (BEN): „Solaranlagen im EEG 2021: Ausschreibungen und § 48 Abs. 5 EEG 2021“
39. Fachgespräch, Diskussion zum Vortrag von Margarete von Oppen
39. Fachgespräch, Vortrag Susanne Jung (SFV): „Solaranlagen im EEG 2021: Ausgeförderte Anlagen und Messung“
39. Fachgespräch, Diskussion zum Vortrag von Susanne Jung
39. Fachgespräch, Vortrag Robert Wagner (C.A.R.M.E.N.): „Biomasseanlagen unter dem EEG 2021: Umsetzung auf operativer Ebene“
39. Fachgespräch, Diskussion zum Vortrag von Robert Wagner
39. Fachgespräch, Vortrag Uwe Welteke-Fabricius (Flexperten): „EEG 2021 – ein Januskopf: Perspektiven für neue Biogasanlagen, Hemmnisse für die Flexibilisierung der Bestandsanlagen“
39. Fachgespräch, Diskussion zum Vortrag von Uwe Welteke-Fabricius
39. Fachgespräch, Dr. Martin Winkler: Resümee zum Tag