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Rechtsprechung– 3 S 39/18
Aktenzeichen: 3 S 39/18
Gesetzesbezug: BGB, MessEG

Sachverhalt: Zur Frage, ob nach § 33 Abs. 1, 2 MessEG ein grundsätzliches Verwendungsverbot für Messwerte besteht, die durch ungeeichte Messgeräte bzw. durch Messgeräte mit abgelaufener Eichfrist erfasst werden. Im konkreten Fall geht es um die Betriebskostenabrechnung der Heizkosten im Rahmen eines Mietverhältnisses.

Ergebnis: Verneint. 

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