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Rechtsprechung– 6 O 139/16
Leitsatz des Gerichts:
Die gesetzgeberische Entscheidung, welche § 17 Abs. 1 EEG 2012 zugrundeliegt, kann grundsätzlich nicht mit Billigkeitserwägungen korrigiert werden.
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Rechtsprechung– 2 O 238/13
Sachverhalt: Zur Frage, ob dem Betreiber eines Biomassekraftwerkes vom Netzbetreiber für den Monat Juli 2013 eine Abschlagszahlung in Höhe der vorherigen monatlichen Abschlagszahlung auf die Marktprämie für den selbstvermarkteten Strom zustünde. Die beklagte Netzbetreiberin hatte die Abschlagszahlung mit den Überschüssen der vorherigen Abschlagszahlung verrechnet und mit 0 Euro angesetzt.
Ergebnis: Verneint.
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