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Rechtsprechung– AN 19 S 09.01860
Sachverhalt: Es wird beabsichtigt, zwischen einer Biogasanlage und einem Blockheizkraftwerk eine Verbindungsleitung von 900 Metern Länge zu bauen. Die Energieaufsichtsbehörde verlangt als Genehmigungsvoraussetzung ein Sachverständigengutachten.
Ergebnis: Das Sachverständigengutachten kann nicht verlangt werden.
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