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Rechtsprechung– AZ 1 L 1172/15.WI
Aktenzeichen: AZ 1 L 1172/15.WI

Leitsatz des Gerichts:

Bestätigt die technische Befundprüfung das einwandfreie Funktionieren des Wasserzählers, wird der Anscheinsbeweis dafür, dass in der Zeit vom Einbau des Zählers bis zum Ablesen tatsächlich so viel Wasser durch den Zähler geflossen ist, wie vom Zähler angezeigt wird, nicht durch den Ablauf der Eichgültigkeit des Wasserzählers gemindert.

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