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Änderungsverordnung zur AusglMechAV - Rechtsetzungsverfahren

Referentenentwurf der am 8. Dezember 2010 erlassenen Verordnung zur Änderung der Ausgleichsmechanismus-Ausführungsverordnung. Der Referentenentwurf für eine Änderungsverordnung zur Ausgleichsmechanismus-Ausführungsverordnung (AusglMechAV) der Bundesnetzagentur (BNetzA) vom 22. September 2010 sieht vor, die bislang bis Ende 2010 befristete Ausnahmeregelung von der durch die Übertragungnetzbetreiber grundsätzlich preisunabhängig vorzunehmenden Vermarktung von EEG-Strom am Spotmarkt unter Vornahme einiger Änderungen zunächst bis Ende 2012 zu verlängern. Die bisherige Übergangsregelung des § 8 AusglMechAV, welche den Übertragungsnetzbetreibern bereits jetzt ermöglicht, in besonderen Ausnahmefällen preislimitierte Gebote abzugeben, tritt mit Ende des Jahres 2010 außer Kraft. Da es nach Auswertung durch die BNetzA trotz der von den Marktteilnehmern eingeführten Anpassungen von Prozessabläufen und Verfahrensanweisungen zum Verhalten bei negativen Preisen weiterhin zum Auftreten von extremen negativen Preisen kommen könne, bestehe der Bedarf für eine Ausnahmeregelung fort. Der Refentenentwurf beschränkt indes die bisherigen Voraussetzungen für eine ausnahmsweise Preislimitierung auf das Ergehen eines Aufrufes zur 2. Auktion durch die EPEX Spot. Gleichzeitig konkretisiert sie den Mechanismus zur Bestimmung der Preislimits. Letztere sollen nun im Wege einer Aufteilung der durch einen Übertragungsnetzbetreiber zu veräußernden Strommenge in 10 Tranchen sowie einer Auslosung des Preislimits für jede Tranche ermittelt werden. Die auszulosenden Preislimits müssen sich dabei im Rahmen einer nun von der AusglMechAV vorgegebenen Bandbreite bewegen. BNetzA.

erster Entwurf vom
Initiator
Bundesnetzagentur
Fundstelle (Regierungsentwurf)

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Fundstelle (online)