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Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) - Rechtsetzungsverfahren

Der Bundestag am hat 6. Juni 2008 das Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz – EEWärmeG) beschlossen. Der Bundesrat hat auf seiner 846. Sitzung am 4. Juli 2008 beschlossen, keinen Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses zu stellen (Bundesrats-Drucksache 419/08(B)), so dass das Gesetzgebungsverfahren nach der anschließenden Ausfertigung, der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und der Verkündung im Bundesgesetzblatt formal wirksam abgeschlossen ist. Materialien zum Gesetzgebungsverfahren finden Sie u.a. in den nachfolgend bereitgestellten Bundestagsdrucksachen 16/8149 (Gesetzentwurf der Bundesregierung mit Stellungnahme des Bundesrates), 16/8395 (Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrates), 16/9476 (Beschlussempfehlung und Bericht des Umweltausschusses des Bundestages) sowie in der Bundesratsdrucksache 419/08. Das verkündete Gesetz finden Sie hier.

erster Entwurf vom
letzter Entwurf vom
Initiator
Bundesregierung
Gesetzesbezug
Fundstelle (Regierungsentwurf)
Fundstelle (Parlamentsdrucksachen)

BT-Drs. 16/8149; BT-Drs. 16/8395; BT-Drs. 16/9476; BR-Drs. 419/08; BR-Drs. 419/08 (B)

Fundstelle (online)