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Berichtigung des Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien (Änderung EEG 2012)

Das Gesetz zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien (BGBl. I S. 1634), welches u.a. das EEG 2009 zum EEG 2012 novelliert, wurde berichtigt (Berichtigung des Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien vom 11. November 2011, am 24. November 2011 im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. I S. 2255), s. Anhang). Die redaktionellen Berichtigungen betreffen Formulierungen in § 51 Abs. 1 und § 66 Abs. 16 Nr. 1 Halbsatz 3 EEG 2012 sowie die Formel zur Berechnung der Flexibilitätsprämie in Nummer 2.1 der Anlage 5 zum EEG 2012. Das EEG 2012 gilt mit diesen Berichtigungen ab dem 1. Januar 2012. Eine um die Berichtigungen ergänzte Fassung des EEG 2012 stelllen wir ihnen als Arbeitsausgabe der Clearingstelle EEG zur Verfügung.

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Datum
Letzte Änderung/Fassung vom
Urheber
Fundstelle (Gesetzblatt)

BGBl. I S. 2255

Fundstelle (online)