Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung - NAV), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 19. Juli 2022 (BGBl. I S. 1214).
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- zur Verordnung zum Erlass von Regelungen über Messeinrichtungen im Strom- und Gasbereich,
durch welche die NAV zuvor geändert wurde.
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