Durch den zum 1. August 2014 in Kraft tretenden Artikel 4 des „Gesetzes zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr und zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes“ vom 22. Juli 2014 (BGBl. I S. 1218), das am 28. Juli 2014 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde, wurde das EEG 2014 erstmalig geändert.
Im Anhang finden Sie die veröffentlichten Dokumente des Gesetzgebungsverfahrens.
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