Verordnung über Gebühren und Auslagen der Bundesnetzagentur im Zusammenhang mit der Freiflächenausschreibungsverordnung (Freiflächenausschreibungsgebührenverordnung – FFAGebV) vom 6. Februar 2015 (BGBl. I 2015 S. 120), nunmehr Ausschreibungsgebührenverordnung (AusGebV).
Die FFAGebV
- ist gemäß Art. 5 der Verordnung zur Einführung von Ausschreibungen der finanziellen Förderung für Freiflächenanlagen sowie zur Änderung weiterer Verordnungen zur Förderung der erneuerbaren Energien am 12. Februar 2015 in Kraft getreten und
- wurde durch Artikel 16 Gesetzes zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien vom 13. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2258, 2346) geändert und umbenannt in Verordnung über Gebühren und Auslagen der Bundesnetzagentur im Zusammenhang mit Ausschreibungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (Ausschreibungsgebührenverordnung - AusGebV).
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- der aktuellen Fassung der Ausschreibungsgebührenverordnung - AusGebV.