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Besondere Gebührenverordnung Strom (StromBGebV) - Rechtsetzungsverfahren

Der am 2. November 2016 durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) vorgelegte Entwurf der Besonderen Gebührenverordnung Strom (StromBGebV) steht derzeit zur Konsultation und soll zum Ende des Jahres 2016 in Kraft treten. Die auf Grundlage des Bundesgebührengesetzes ergehende Verordnung dient dazu, Gebühren von den Bietern zu erheben, die an den Ausschreibungen der Bundesnetzagentur (BNetzA) für Windenergieanlagen auf See in der Übergangsphase des Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG) teilnehmen.

Im Anhang finden Sie die Materialien der Verordnungsgebung.

erster Entwurf vom
Initiator
Bundeswirtschaftsministerium
Gesetzesbezug
Fundstelle (online)