Verordnung über Gebühren und Auslagen der Bundesnetzagentur im Zusammenhang mit Ausschreibungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz und nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (Ausschreibungsgebührenverordnung - AusGebV)
vom 6. Februar 2015 (BGBl. I 2015 S. 120), durch § 7 der Besonderen Gebührenverordnung der BNetzA (BNetzABGebV) vom 19. August 2021 (BGBl. I S. 3715) mit Wirkung zum 1. Oktober 2021 außer Kraft gesetzt und ersetzt.
Die AusGebV wurde vormals bezeichnet als Verordnung über Gebühren und Auslagen der Bundesnetzagentur im Zusammenhang mit der Freiflächenausschreibungsverordnung (Freiflächenausschreibungsgebührenverordnung – FFAGebV).