Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Erneuerbare-Energien-Ausführungsverordnung (EEAV) vom 20. Februar 2017 der Bundesnetzagentur (BNetzA).
Die neu eingefügten §§ 10 bis 12 EEAV sollen gemäß dem Entwurf der BNetzA ab dem 1. März 2017 angewendet und mit Ablauf des 31. Dezember 2020 außer Kraft gesetzt werden.
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