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Richtlinie (EU) 2018/2002 - EU-Energieeffizienzrichtlinie

Am 21. Dezember 2018 ist im Amtsblatt der Europäischen Union die Richtlinie (EU) 2018/2002 zur Änderung der Richtlinie 2012/27/EU zur Energieeffizienz verkündet worden. Demnach müssen die Mitgliedsstaaten unter anderem geeignete Maßnahmen ergreifen, um bis zum Jahr 2030 4,4% des jährlichen Energieverbrauchs einzusparen.   

Die Regelungen der Richtlinie müssen - mit Ausnahme einiger Vorschriften - bis zum 25. Juni 2020 von den Mitgliedstaaten ins nationale Recht umgesetzt werden. Sie ist Teil des Regelungspakets "Saubere Energie für alle Europäer".

Hier gelangen Sie zu der Neufassung der Richtlinie 2012/27/EU durch die Richtlinie (EU) 2023/1791 v. 13.09.2023  

Datum
Letzte Änderung/Fassung vom
Fundstelle (Gesetzblatt)

ABl. EU 2018, Nr. L 328, S. 210