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Rheinland-Pfälzische Landesverordnung über Gebote für Solaranlagen auf Ackerland- oder Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten

Rheinland-Pfälzische Landesverordnung über Gebote für Solaranlagen auf Ackerland- oder Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten vom 21. November 2018  (RLP GVBL Nr. 16/2018, S. 384), aufgrund des § 37c des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2017) vom 21. Juli 2014 (BGBl. I S. 1066), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 22. Dezember 2021 (GVBl. S. 673).

Das EEG 2017 räumt den Ländern erstmals die Möglichkeit ein, die Flächenkulisse für die Errichtung von Solaranlagen um Acker- und Grünlandflächen zu erweitern (sog. Länderöffnungsklausel).

Über unseren FAQ "Wann gibt es eine Förderung für PV-Anlagen auf Acker- und Grünflächen in benachteiligten Gebieten?" gelangen Sie zu Verordnungen weiterer Bundesländer, die eine Öffnung von Acker- und Grünflächen in benachteiligten Gebieten für Solaranlagen verfügt haben.

Datum
Letzte Änderung/Fassung vom
Urheber
Fundstelle (Gesetzblatt)

RLP GVBL Nr. 16/2018, S. 384