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Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) - Rechtsetzungsverfahren

Der Deutsche Bundestag hat der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) am 3. Juli 2009 zugestimmt. Nach Abschluss des Notifizierungsverfahrens bei der Europäischen Kommission, d.h. der Entscheidung der Kommission, dass die Verordnung mit dem Europäischen Beihilfenrecht vereinbar ist, wurde die BioSt-NachVO am 23. Juli 2009 von der Bundesregierung erlassen und am 29. Juli 2009 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die Vorschriften zur Zertifizierung (§§ 24 und 34 BioSt-NachV) sind  am 1. Januar 2010, die Verordnung im übrigen am 24. August 2009 in Kraft getreten.

Den Wortlaut der im Bundesgesetzblatt veröffentlichten Verordnung sowie die weiteren Fassungen der Verordnung finden Sie auf unserer Seite zur BioSt-NachV.

Für Biokraftstoffe werden die Nachhaltigkeitsanforderungen in der Biokraftstoffnachhaltigkeitsverordnung (Biokraft-NachV) geregelt, welche inhaltlich in weiten Teilen mit der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung übereinstimmt.

Im Anhang finden Sie die Materialien zum Verordnungsgebungsverfahren der BioSt-NachV.

erster Entwurf vom
Initiator
Bundesregierung
Fundstelle (Regierungsentwurf)