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FFAVO - Sachsen-Anhaltische Freiflächenanlagenverordnung

Verordnung über Gebote für Freiflächenanlagen auf Ackerland in benachteiligten Gebieten (Freiflächenanlagenverordnung - FFAVO)

Vom 15. Februar 2022 (GVBl. LSA 2022, 20) aufgrund des § 37c Abs. 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vom 21. Juli 2014 (BGBl. I S. 1066), zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 3026, 3063), von der Landesregierung Sachsen-Anhalt verordnet.

Das EEG 2017 räumt den Ländern erstmals die Möglichkeit ein, die Flächenkulisse für die Errichtung von Solaranlagen um Acker- und Grünlandflächen zu erweitern (sog. Länderöffnungsklausel). 

Zu den Verordnungen weiterer Bundesländer, die eine Öffnung von Acker- und Grünflächen in benachteiligten Gebieten für Solaranlagen verfügt haben, gelangen Sie über die Antwort auf unsere häufige Rechtsfrage „Wann gibt es eine Förderung für PV-Anlagen auf Acker- und Grünflächen in benachteiligten Gebieten?".

 

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Fundstelle (Gesetzblatt)

GVBl. LSA 2022, 20