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Gesetz zur Einrichtung einer Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas

Das Gesetz zur Einrichtung einer Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas vom 5. Dezember 2012 (BGBl. I, S. 2403), wurde am 11. Dezember im Bundesgesetzblatt verkündet trat somit am 12. Dezember in Kraft.

Das Gesetz dient zur Verstärkung der Aufsicht über die Preisbildung bei Vermarktung und Handel. Dafür gebe es die Einrichtung einer Markttransparenzstelle beim Bundeskartellamt zur Sammlung und Auswertung von Informationen gemeinsam mit der Bundesnetzagentur, Regelungen zur Durchführung der REMIT-Verordnung zur Sanktionierung, Beobachtung der Preisbildung bei Kraftstoffen betreffender Wettbewerbskonformität. Weiterhin beinhaltet das Gesetz Änderungen verschiedener §§ des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und des Energiewirtschaftsgesetz (EnWG).

Datum
Letzte Änderung/Fassung vom
Urheber
Kategorie
Ebene
Fundstelle (Gesetzblatt)

BGBl. I 2012, S. 2403

Fundstelle (online)