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EnWRKAnpG - Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts

Das Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Zusammenhang mit dem Klimaschutz-Sofortprogramm und zu Anpassungen im Recht der Endkundenbelieferung wurde am 28. Juli 2022 verkündet und tritt vorbehaltlich der Artikel 5a und Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a am Tag nach der Verkündung in Kraft. Es werden weitreichende Änderungen des Energiewirtschaftsrechts und im Bereich der Endkundenbelieferung vorgenommen.

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Datum
Letzte Änderung/Fassung vom
Urheber
Kategorie
Ebene
Fundstelle (Gesetzblatt)

BGBl. I S. 1214

Fundstelle (online)