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Änderung des Bundeswaldgesetzes (BWaldG) - Rechtsetzungsverfahren

Der Bundestag hat am 17. Juni 2010 beschlossen, das Bundeswaldgesetz (BWaldG) durch Annahme eines Gesetzentwurfes des Bundesrates (BT-Drs. 17/1220, s. Anhang) in der durch die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Bundestages vorgeschlagenen Fassung (BT-Drs. 17/2184, s. Anhang) zu ändern. Dadurch soll insbesondere der Absatz 2 des § 2 BWaldG, welcher den Begriff des „Waldes“ legaldefiniert, geändert werden. § 2 Abs. 2 BWaldG soll wie folgt gefasst werden: „Kein Wald im Sinne dieses Gesetzes sind

  1. Grundflächen, auf denen Baumarten mit dem Ziel baldiger Holzentnahme angepflanzt werden und deren Bestände eine Umtriebszeit von nicht länger als 20 Jahren haben(Kurzumtriebsplantagen),
  2. Flächen mit Baumbestand, die gleichzeitig dem Anbau landwirtschaftlicher Produkte dienen (agroforstliche Nutzung),
  3. ...
  4. ... “

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 9. Juli 2010 keinen Einspruch gegen den Gesetzentwurf erhoben (BR-Drs. 351/10(B), s. Anhang). Einen Verweis auf die amtliche Fassung des Gesetzes finden Sie hier, sobald das Gesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde. Im Anhang finden Sie in chronologisch absteigender Reihenfolge die Dokumente des Gesetzgebungsverfahrens:

  • Beschluss des Bundesrates (BR-Drs. 351/10(B))
  • Gesetzesbeschluss des Bundestages vom 17. Juni (BR-Drs. 351/10)
  • Erläuterung zum Zweiten Gesetz zur Änderung des Bundeswaldgesetzes als Tagesordnungspunkt der Sitzung des Bundesrates
  • Beschlussempfehlung an den Bundestag (BT-Drs. 17/2184)
  • Gesetzentwurf des Bundesrates aus 2010 (BT-Drs. 17/1220)
  • Gesetzentwurf des Bundesrates aus 2009 (BT-Drs. 16/12810)
  • Beschluss des Gesetzentwurfes durch den Bundesrat (BR-Drs. 45/09(B))
  • Empfehlung des Agrarausschusses des Bundesrates an den Bundesrat (BR-Drs. 45/1/09)
  • Gesetzesantrag des Landes Niedersachsen (BR-Drs. 45/09)
erster Entwurf vom
letzter Entwurf vom
Initiator
Bundesrat
Gesetzesbezug
Fundstelle (Regierungsentwurf)