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Gesetz zur sofortigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für die erneuerbaren Energien im Städtebaurecht - Rechtsetzungsverfahren

Mit dem Gesetz zur sofortigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für erneuerbare Energien im Städtebaurecht werden insbesondere zwei Ziele verfolgt.

Zum einen soll ein ausdrücklicher Privilegierungstatbestand für Vorhaben zur Herstellung oder Speicherung von Wasserstoff geschaffen werden, die in einem räumlich-funktionalen Zusammenhang mit Windenergieanlagen stehen.  So soll auch dem Abschalten von Windenergieanlagen bei Netzengpässen entgegengewirkt werden.

Zum anderen sollen sog. Tagebaufolgeflächen insbesondere nach Beendigung der Braunkohleförderung grundsätzlich für die Belegung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien genutzt werden können. Dazu wird eine Verordnungsermächtigung der Länder eingeführt, die die Regelungen des Wind-an-Land-Gesetzes erweitert.

Das Gesetz beinhaltet Änderungen zu folgende Gesetzen:

Gang des Gesetzgebungsvorhaben:

  • 13. Oktober 2022: erster Gesetzesentwurf der Bundesregierung (BR-Drs. 503/22)
  • 28. Oktober 2022: Stellungnahme des Bundesrates (BR-Drs. 503/22(B))
  • 2. November 2022: zweiter Gesetzesentwurf der Bundesregierung (BR-Drs. 20/4227)
  • 30. November 2022: Änderungsantrag der Fraktion CDU/CSU (BT-Drs. 20/4707)
  • 30. November 2022: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen (BT-Drs. 20/4704)
  • 7. Dezember 2022: Empfehlungen der Ausschüsse (BR-Drs. 638/1/22)
  • 16. Dezember 2022: Gesetzesbeschluss des Bundesrates (BR-Drs. 638/22(B))
erster Entwurf vom
letzter Entwurf vom
Initiator
Bundesregierung
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