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Gesetz zur sofortigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für die erneuerbaren Energien im Städtebaurecht

Das Gesetz zur sofortigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für die erneuerbaren Energien im Städtebaurecht vom 4. Januar 2023, verkündet im BGBl. 2023 I Nr. 6 am 11. Januar 2023, tritt rückwirkend am 1. Januar 2023 bzw. zum Teil am 01. Februar 2023 in Kraft.

Bemerkungen

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Letzte Änderung/Fassung vom
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Fundstelle (Gesetzblatt)

BGBl. 2023 I Nr. 6

Fundstelle (konsolidierte Fassung)