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Gesetz zur Sicherung bezahlbarer Stromversorgung (Stromversorgungssicherungsgesetz – SVSG)

Der Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung bezahlbarer Stromversorgung verfolgt das Ziel, bestehende Potenziale zur Sicherung der nationalen Energieversorgung, insbesondere mit Blick auf den laufenden Winter (2022/2023) sowie den darauffolgenden Winter (2023/2024), anzuheben und die Energiepreise zu dämpfen. Zu diesem Zweck sieht der Gesetzesentwurf neben einer befristeten Absenkung der Stromsteuer und des Umsatzsteuersatzes (7 % für Stromlieferungen) vor, die Berechtigung zum Leistungsbetrieb der verbliebenen Kernkraftwerke Isar 2, Emsland und Neckarwestheim 2 bis zum 31. Dezember 2024 zu verlängern.

Das Gesetz beinhaltet Änderungen zu folgende Gesetzen:

Gang des Gesetzgebungsvorhaben:

  • 14. März 2022: Gesetzentwurf der Fraktion der CDU/CSU
erster Entwurf vom
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