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Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) und Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) - Rechtsetzungsverfahren

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Mit der Verordnung zum Erlass von Regelungen des Netzanschlusses von Letztverbrauchern in Niederspannung und Niederdruck (BGBl. 2006 Nr. 50) hat die Bundesregierung die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) und die Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) erlassen.

Die NAV regelt das Verhältnis zwischen den Energieversorgungsunternehmen und den Abnehmern von Strom aus der allgemeinen Versorgung (Tarifkunden). Die NDAV regelt die allgemeinen Bedingungen, zu denen ein Netzbetreiber jedermann in Niederdruck an sein Gasversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung anzuschließen hat. Die Verordnungen stellen eine Anpassung an die neuen rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen nach Inkrafttreten des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) von 2005 dar.

Gang des Rechtsetzungsverfahrens:

  • 25.06.2006 – Regierungsentwurf
  • 08.09.2006 – Empfehlungen der Ausschüsse
  • 22.09.2006 – Beschlussdrucksache des Bundesrates
  • 01.11.2006 – Verkündung im Gesetzesblatt

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