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ThürPVFflVO - Thüringer Photovoltaik-Freiflächenverordnung

Thüringer Verordnung über Gebote für Photovoltaik-Freiflächenanlagen in benachteiligten Gebieten (Thüringer Photovoltaik-Freiflächenverordnung - ThürPVFflVO)

vom 4. Juli 2023 (Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 10/2023), aufgrund von § 37 c Abs. 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2023) von der Landesregierung Thüringen verordnet.

Das EEG 2017 räumte den Ländern erstmals die Möglichkeit ein, die Flächenkulisse für die Errichtung von Solaranlagen um Acker- und Grünlandflächen zu erweitern (sog. Länderöffnungsklausel). 

Zu den Verordnungen weiterer Bundesländer, die eine Öffnung von Acker- und Grünflächen in benachteiligten Gebieten für Solaranlagen verfügt haben, gelangen Sie über die Antwort auf unsere häufige Rechtsfrage "Wann gibt es eine Förderung für PV-Anlagen auf Acker- und Grünflächen in benachteiligten Gebieten?".

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