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Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung (Solarpaket I)

Das Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung vom 8. Mai 2024 (siehe Anhang) ändert durch Artikel 1 das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023) und durch Artikel 7 das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG). Das Gesetz wurde am 15. Mai 2024 im Bundesgesetzblatt verkündet und trat vorbehaltlich einzelner Regelungen am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Ferner wurden durch das Gesetz auch 

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Fundstelle (Gesetzblatt)

BGBl. 2024 I Nr. 151

Fundstelle (konsolidierte Fassung)