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Verordnung (EU) 2024/1789 - Verordnung über die Binnenmärkte für erneuerbares Gas, Erdgas sowie Wasserstoff

Am 15. Juli 2024 hat das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union die Verordnung (EU) 2024/1789 vom 13. Juni 2024 über die Binnenmärkte für erneuerbares Gas, Erdgas sowie Wasserstoff, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1227/2011, (EU) 2017/1938, (EU) 2019/942 und (EU) 2022/869 sowie des Beschlusses (EU) 2017/684 und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 715/2009 (Neufassung) im Amtsblatt der Europäischen Union verkündet. 

Die Verordnung hat das Ziel, die Nutzung von erneuerbarem und kohlenstoffarmem Gas sowie Wasserstoff im Energiesystem zu erleichtern. Dies soll den Übergang von fossilem Gas unterstützen. Außerdem schafft sie die Voraussetzungen, um mit diesen Energieträgern einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele der EU für 2030 und zur Klimaneutralität bis 2050 leisten zu können.

Die Verordnung trat am zwanzigsten Tag nach ihrer Verkündung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft und gilt, vorbehaltlich einzelner Regelungen, ab dem 5. Februar 2025.

Die Verordnung ist unmittelbar geltendes Recht und bedarf keiner Umsetzungsakte der Mitgliedstaaten.

 

 

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Fundstelle (Gesetzblatt)

ABl. EU 2024, Nr. L 108, S. 1

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Verordnung (EU) 2024/1789 pdf 2 MB