Im vorliegenden Votumsverfahren war aufgrund der Inbetriebnahme der Module einer PV-Freiflächeninstallation vor dem Inkrafttreten des Bebauungsplans zu klären, ob und, wenn ja, ab welchem Zeitpunkt und aufgrund welcher Anspruchsgrundlage der Anlagenbetreiber gegen den Netzbetreiber einen Anspruch auf Vergütung für den erzeugten Strom hat.
Leitsätze der Clearingstelle EEG:
Leitsätze des Gerichts:
Im Sondergutachten "Wege zur 100 % erneuerbaren Stromversorgung" entwickelt der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) auf Grundlage acht verschiedener, vom DLR im Auftrag des SRU erstellter technisch-ökonomischer Szenarien (vorab veröffentlicht im Mai 2010 in der Stellungnahme Nr. 15 des SRU) acht Handlungsempfehlungen für die deutsche und europäische Energiepolitik zur Erreichung einer 100% erneuerbaren Stromversorgung in Deutschland.
Leitsatz des Gerichts: Die Beschränkung der Anzahl der in einem Sondergebiet insgesamt zu errichtenden Windenergieanlagen ist auch als Festsetzung der Art der baulichen Nutzung rechtlich nicht zulässig, da sie dem der Baunutzungsverordnung zugrundeliegenden System der vorhabenbezogenen Typisierung widerspricht.
In diesem Beitrag wird dem Wachstum des Energierechtsbereichs Rechnung getragen. Die Autoren geben einen Überblick über das Energierecht mit seinem europarechtlichen Rahmen, dem EEG, dem EEWärmeG und dem allgemeinen Energiewirtschaftsrecht.
Zum Vorliegen der revisionsrechtlichen „grundsätzlichen Bedeutung“ bei der Frage, ob eine Windenergieanlage mit einem Abstand zu einer Wohnnutzung, der weniger als das Doppelte ihrer Gesamthöhe beträgt, auch dann gegen das bauplanungsrechtliche Gebot der Rücksichtnahme verstößt, wenn sich Wohnbebauung und Windenergienutzung im Außenbereich befinden (hier: verneint).
Leitsätze des Gerichts:
Leitsatz des Gerichts:
Zur Berücksichtigung von Darstellungen in einem in Aufstellung befindlichen Flächennutzungsplan als einem privilegierten Außenbereichsvorhaben (hier: Errichtung von Windkraftanlagen) entgegenstehender öffentlicher Belang.
Die Autoren geben einen Überblick über die momentan Rechtslage bezüglich der dezentralen Stromversorgung von Inselnetzen sowie einen Ausblick diesbezüglich. Sie stellen zudem Beispiele aus anderen Bereichen der Daseinsvorsorge, darunter Post, Telekommunikation und Personennahverkehr, vor.
Der Aufsatz beschreibt die unterschiedliche Praxis der Genehmigungsbehörden in Bezug auf sog. Satelliten-BHKW und damit zusammenhängende Auslegungsmöglichkeiten des BauGB.
Zu der Frage, ob die Errichtung einer PV-Anlage auf einem Gebäude eine - eine Baugenehmigung erfordernde - Nutzungsänderung i.S.d. § 63 Abs. 1 Bauordnung Nordrhein-Wastfalen (BauO NRW) sei (hier im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes vorläufig bejaht: Eine die Genehmigungspflicht auslösende Nutzungsänderung eines Gebäudes - hier einer Reithalle -
Der Artikel zeigt Möglichkeiten und Grenzen der Regionalplanung auf, zu einer Standortsteuerung der Produktion von Energiepflanzen beizutragen. Dazu grenzt die Autorin zunächst die Möglichkeiten des Raumordnungsrechts zu denen des Fachrechts ab.
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob der Anlagenbetreiberin gemäß §§ 16 Abs. 1, 32 EEG 2009 ein Anspruch auf Vergütung des Stroms zusteht, der in einer im Jahr 2010 zu errichtenden Fotovoltaikinstallation auf einer ehemaligen Ackerfläche erzeugt werden soll, wenn die Ackerfläche bereits seit rund
Im vorliegenden Votumsverfahren wurden der Clearingstelle EEG die Fragen vorgelegt,
- ob die Anlagenbetreiberin gegen den Netzbetreiber einen Anspruch auf Vergütung des Stroms, der nach der Errichtung und Inbetriebnahme der geplanten PV-Installation erzeugt und in das Netz der Netzbetreiberin eingespeist wird, gemäß § 32 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 EEG 2009 bzw. § 32 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 2 EEG 2009, jeweils i.V.m. § 20 Abs. 4 Satz 2 EEG (in der seit dem 1. Juli 2010) geltenden Fassung) hat,
- insbesondere, ob der Anspruch auf Vergütung in nicht durch § 20 Abs. 4 Satz 1 EEG 2009 (in der seit dem 1. Juli 2010 geltenden Fassung) abgesenkten Höhe besteht.
Leitsätze des Gerichts:
Leitsätze des Gerichts:
- Das Inkrafttreten eines in Aufstellung befindlichen Ziels ist auch dann hinreichend sicher zu erwarten, wenn der Plan erst in einem ergänzenden Verfahren nach Nachholung der Ausfertigung mit Wirkung für die Zukunft in Kraft gesetzt werden kann.
- Die Voraussetzungen des § 35 BauGB sind auf das Rechtsmittel einer Gemeinde hin in vollem Umfang nachzuprüfen.
Die Autoren geben einen Überblick über die Möglichkeiten für Gemeinden, klimaschützende und energieeinsparende Maßnahmen durch Festsetzungen in Bebauungsplänen zu fördern.
Im vorliegenden Fall wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob und, wenn ja, aus welcher Regelung innerhalb des § 11 EEG 2004 der Anlagenbetreiber einen Anspruch auf Vergütung des in seinen Solarstromanlagen erzeugten und in das Netz des Netzbetreibers eingespeisten Stroms gemäß §§ 5 Abs. 1, 11