Der Autor stellt zwei Gerichtsurteile vor, nach denen bei der Erweiterung von Windparks der Artenschutz nicht völlig neu bewertet werden müsse. Dies gelte selbst dann, wenn abstrakte Abstandskriterien unterschritten würden.
Im Anhang finden Sie die Materialien und Entwürfe des Gesetzgebungsverfahrens zum „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2009/28/EG zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (Europarechtsanpassungsgesetz Erneuerbare Energien - EAG EE)“.
- Eine Gemeinde, die von der Ermächtigung zur Konzentrationsflächenplanung Gebrauch macht, hat die öffentlichen Belange, die nach § 35 Abs. 3 Satz 1 BauGB erheblich sind und nicht zugleich zwingende, im Wege der Ausnahme oder Befreiung nicht überwindbare Verbotstatbestände nach anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften erfüllen, bei der Planung nach Maßgabe des § 1
- Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz vom 07.08.2008 (BGBl. I S. 1658) enthält hinsichtlich der Errichtung von Neubauten eine abschließende Regelung für die Verpflichtung, erneuerbare Energien einzusetzen.
- Die (landesrechtliche) Regelung des § 81 Abs. 2 HBO ermächtigt Gemeinden, satzungsrechtliche Vorgaben für die Verwendung bestimmter Heizungsarten aufzustellen.
In den meisten Fällen ja.
Bei vielen Freiflächenanlagen muss die Anlage entweder im Bereich eines beschlossenen Bebauungsplans (§ 30 BauGB) oder auf einer Fläche errichtet werden, für die ein Verfahren nach § 38 Satz 1 BauGB (z.B. Planfeststellungen) durchgeführt worden ist.
Die Autorin setzt sich in dem Artikel mit dem Gesetzgebungsentwurf des EEG vom 3. März 2010 insbesondere mit dem Erfordernis eines Bebauungsplans für die EEG Vergütung von PV-Anlagen auseinander.
Leitsatz des Gerichts: Eine Biogasanlage, die in ihrer Vergärungsanlage (Fermenter) Gülle sowie Küchen- und Speiseabfälle als Einsatzstoffe für die Herstellung und anschließende Verbrennung von Biogas verwendet, bedarf keiner immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nach § 1 Abs. 1 4.
Leitsätze:
Unter Einbeziehung des Bundes-Naturschutzgesetzes (BNatSchG), des Baugesetzesbuches (BauGB) und der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) wird die rechtliche Bedeutung des Artenschutzes insbesondere im Genehmigungs- und Zulassungsverfahren für Windenergieanlagen ana
Zu der Frage, ob eine im Flächennutzungsplan ausgewiesene Windvorrangfläche als entgegenstehender „öffentlicher Belang“ gemäß § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB wirkt (hier verneint: Liege der geplante Standort einer Windenergieanlage außerhalb von Windvorrangflächen (Konzentrationsflächen), die in einem rechtswirksamen Flächennutzungsplan ausgewiesen sind, stünden diese bauplanungsrechtlichen Festsetzungen dem Vorhaben gemäß § 35
Die Autorin beschreibt die aktuelle rechtliche Situation bei der Errichtung und Nutzung von Kleinwindanlagen. Anders als die großen Windenergieanlagen, insbesondere die Offshore-Windenergieanlagen, hätten Kleinwindanlagen bisher relativ wenig Beachtung gefunden.
Der Artikel erläutert die wesentlichen bauordnungsrechtlichen Probleme (insbesondere Abstandsregelungen, Immissions-, Natur- und Artenschutz) ebenso wie die planungsrechtlichen Fragestellungen (bauliche Anlage, Innen- und Außenbereich) und bietet einen kurzen Ausblick auf mögliche Entwicklungen.
- Einzelfall einer trotz Reduzierung der Potentialflächen für die Windenergie auf eine einzige kleinere Teilfläche (43,7 ha) wirksame Darstellung einer Konzentrationszone für die Windenergie im Flächennutzungsplan nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB.
- Beschränkt sich die Gemeinde bei der Prüfung, ob sie ihr Einvernehmen nach § 36 BauGB ert
Zur Ausweisung von Konzentrationszonen in einem Flächennutzungsplan (hier: Kriterien, die in einer ersten Stufe über die grundsätzliche Festlegung von Ausschluss- und Potenzialflächen für Windkraftanlagen entscheiden (sog. Restriktionskriterien), müssen abstrakt definiert und im gesamten Flächennutzungsplan einheitlich und durchgängig eingehalten werden.
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Anlagenbetreiberin gegen den Netzbetreiber einen Anspruch auf die Zahlung der Vergütung gemäß §§ 16 Abs. 1, 32 EEG 2009 für den Strom hat, der in ihren auch Forschungszwecken dienenden Fotovoltaikanlagen erzeugt wird (im Ergebnis verneint, da die Fotovolta
Der Beitrag befasst sich mit der raumplanerischen Steuerung bei der Errichtung von Windkraftanlagen. Der Autor beleuchtet hierzu u.a. das Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen und erläutert sodann das Bedürfnis ihrer planerischen Steuerung.
Sachverhalt: Zu der Frage, ob eine Gemeinde eine Konzentrationsflächenplanung für Biogasanlagen vornehmen kann
Ergebnis: verneint.
Der Beitrag setzt sich mit rechtlichen Rahmenbedingungen des Ausbaus der Erneuerbaren Energien auseinander.